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Wenn man gewerblich Arbeitnehmer überlasst, gibt es irgendwelche
Besonderheiten wenn es sich um Arzthelferinnen handelt. kann man problemlos eine Firma gründen, sie Arzthelferinnen fest einstellt und diese dann nach Bedarf an Arztpraxen ausleiht ? Gerd |
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Am Sat, 5 Jul 2003 17:01:11 +0200, schrieb Gerd Ahlmann :
>Wenn man gewerblich Arbeitnehmer überlasst, gibt es irgendwelche >Besonderheiten wenn es sich um Arzthelferinnen handelt. kann man problemlos >eine Firma gründen, sie Arzthelferinnen fest einstellt und diese dann nach >Bedarf an Arztpraxen ausleiht ? Frag' mal Friedmann. SCNR Edg@r |
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